Seit dem 01.09.2021 gilt die neue EU-Verordnung zur Energieverbrauchskennzeichung von Lichtquellen, sprich Lampen und Leuchten. Die Verordnung (2019/2015) löst die alte Richtlinie aus dem Jahr 2012 ab.
Nach der alten Richtlinie erreichten viele moderne LED-Lampen spielend leicht die höchsten Stufen A+ oder gar A++. So landete eine einfache E27-LED-Birne mit z.B. 10 Watt Leistung und 800 Lumen Lichtstrom (entspricht 80 Lumen / Watt) bereits in der zweithöchsten Bewertungsstufe A+. Dies veranlasste einige Anbieter, neben den hohen Stufen A+ und A++ sogar noch eine eigens kreierte A+++ auszurufen. Eine wirkliche Vergleichbarkeit war für den Kunden so nicht mehr gegeben.
Die neuen Energielabel (A-G)
Die neue Richtlinie ordnet hier nun alles neu und definiert die Effizienzklassen A – G, wobei A die beste Klasse ist. A+, A++ und dergleichen gibt es nicht mehr.
Die Bewertung mit dem neuen Label ist nun deutlich strenger. Die oben genannten Beispiel-LED-Lampe mit 80 Lumen / Watt würde im neuen Label kein A erreichen, auch kein B oder C. Sie würde in der untersten Klasse bei G einsortiert! Für ein F muss die Lampe mindestens 85 Lumen / Watt erreichen. Alles, was das nicht schafft, kommt zu G quasi in den Ausschuss und wäre ggf. nicht einmal mehr zugelassen.
Für ein A müssen übrigens 210 Lumen / Watt erreicht werden, was aktuell so gut wie keine Lampe schafft. Die meisten Lichtquellen werden sich wohl erst einmal bei D – F einordnen.
Gebündelte Lichtquellen (also z.B. LED-Spots) bekommen einen kleinen Bonus in der Berechung (ca. +18%) bei der Berechnung. Nicht direkt an 230V angeschlossene Lichtquellen (wenn der LED-Spots z.B. über 12V läuft), werden ein wenig bestraft (ca. -7%).
Die neuen Energielabel erhalten zudem einen Hinweis auf den Hersteller bzw. Importeur, die Modellkennzeichnung und einen QR-Code, der zu einer Webseite führt, die weitere technische Daten der Lampe oder Leuchte auflistet. U.a.:
- Die Farbtemperatur
- Die Farbwiedergabe (CRI-Index)
- Das Lichtspektrum
- Den Lichtstrom-Rückgang über die Lebensdauer
- Den Stromverbrauch im Standby und einiges mehr
Ganz unten auf dem Label ist, wie beim alten Label auch schon, der Energieverbrauch in Kilowattstunden angegeben.
Täuschungsmöglichkeiten bei Leuchten
Sehr fragwürdig ist die neue Verordnung in Bezug auf Leuchten, bei denen man das Leuchtmittel (zur Überprüfung) entnehmen kann. Es geht also nicht nur im Leuchten mit handelsüblichen E27 oder anderen Fassungen, bei denen der Kunde nach Bedarf die Lampe auswechseln kann, sondern auch wenn da ein LED-Modul ausgeschraubt und abgesteckt werden kann, fällt diese Leuchte nicht unter die neue Verordnung.
Unter Artikel 2, Absatz 1 der EU 2019/2015 heißt es:
„Nicht als Lichtquellen gelten: … Produkte, die (eine) Lichtquelle(n) enthalten, die zur Überprüfung entnommen werden kann/können“
Die bedeutet, der Hersteller kann eine sehr ineffiziente Leuchte anbieten, indem z.B. sehr dickes Milchglas verwendet wird oder andere ineffiziente Optiken, verbaut ist aber ein austauschbares LED-Modul (z.B. intern verschraubt) mit einer hohen Effizienzklasse, z.B. B.
Die komplette Leuchte würde in der Bewertung ggf. nicht mal ein F erreichen, aber es wird ja nur das austauschbare LED-Modul bewertet. Was passiert jetzt? Darf der Hersteller die gesamte Leuchte als Effizienzklasse B verkaufen? Oder labelt er die Leuchte gar nicht oder verweist nur auf das B für das verbaute LED-Modul?
Keine dieser Optionen hilft einem Kunden weiter, denn dieser möchte einzig und allein wissen, wie stromsparend die gesamte Leuchte ist. Was in der Leuchte passiert, ist für den Endkunden irrelevant.
Hier sollte der Gesetzgeber also noch dringend nachbessern!
Berücksichtigung der Farbqualität (CRI)
Wie wird die Farbwiedergabe einer Lichtquelle – der CRI – bei der neunen Bewertung berücksichtigt? Die kurze Antwort: Überhaupt nicht!
Während bei der Ökodesign-Richtlinie ein hoher CRI zumindest noch etwas Bonus bringt, hat er beim Energielabel überhaupt keinen Einfluss. Dies ist in sofern etwas schade, da ja z.B. der Streuwinkel durchaus in die Formel mit einfließt. Eng bündelnde LED-Spots werden besser bewertet als breit strahlende E27 LED-Lampen. Wieso also nicht auch einen guten CRI>90 mit positiv einfließen lassen?
Lampen mit sehr guter, natürlicher Farbwiedergabe haben per se eine leicht schlechtere Effizienz. Es bleibt hier an der Herstellern, explizit auf sehr gute Farbwiedergabe hinzuweisen und dabei zu hoffen, dass sich in der Bevölkerung das Wissen über die Wichtigkeit guter Farbwiedergabe verbreitet.
Das neue Energielabel wird hierbei keine Hilfe sein. Im Gegenteil, werden doch Lichtquellen mit eher durchschnittlichem CRI (z.B. CRI80) indirekt belohnt.
Fazit
Die neuen Energieeffizienzklassen sind in jedem Fall ein Fortschritt und bringen wieder etwas mehr Klarheit in den Lampen- und Leuchtenmarkt für den Kunden. Anstatt Regale voll mit A++ LED-Lampen gibt es nun wieder bessere Möglichkeiten der Unterscheidung. Der QR-Code bringt dem interessierten Käufer weitere interessante Infos zur Lampe bzw. Leuchte.
Dass die Farbwiedergabe (CRI) in keiner Weise berücksichtigt wird, ist etwas schade.
Richtig problematisch ist aber die offene Hintertür, bei der viele Leuchten entweder einfach gar kein Label erhalten werden oder – noch schlimmer – eine viel zu hohe Bewertung erhalten, die sich rein auf das verbaute Leuchtmittel bezieht, nicht aber auf die Leuchte selbst. Wie soll so eine Vergleichbarkeit für den Kunden erreicht werden?